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Absichtserklärung/LOI





Was ist ein LOI?

Der LOI - Letter of Intent (Absichtserklärung) ist eine unverbindliche Vereinbarung. In der Praxis wird er auch als “Memorandum of Understanding (MoU)”, “Heads of Agreement” oder “Term Sheet” bezeichnet. Sein Zweck ist es, die Absicht der beteiligten Parteien festzulegen, eine geschäftliche Transaktion (z.B. den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Teile davon) durchzuführen und die wichtigsten Eckpunkte der Transaktion zu definieren.


Der LOI dient häufig als ersten Schritt hin zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag. In ihm werden die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den Parteien genau festgelegt sowie die Erwartungen und Verantwortlichkeiten beider Seiten dargelegt. Das Ziel besteht darin, ein gemeinsames Verständnis über die Transaktion zu erreichen, damit nach der Sorgfaltsprüfung (Due-Diligence) ein bindender Vertrag aufgesetzt werden kann, der von beiden Parteien akzeptiert wird.


Die Beachtung der richtigen Schritte vor und nach der Erstellung der Absichtserklärung (LOI) ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Transaktion. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Übereinstimmung mit dem Verkäufer: Eine enge Abstimmung mit dem Verkäufer vor der Erstellung der Absichtserklärung ist wichtig, um sicherzustellen, dass beide Parteien in allen Punkten übereinstimmen. Es gilt sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte eindeutig geklärt sind.

  • Inhalt des LOI: Vor der Abfassung des LOI sollten alle Einzelheiten des Unternehmenserwerbs sorgfältig skizziert werden. Der LOI muss klar und ausführlich sein, wobei Aspekte wie Kaufgegenstand, Kaufpreis, die Transaktionsstruktur, die Behandlung der Arbeitnehmenden, Wettbewerbsverbortsklauseln, Escrow-Konton, Streitigkeiten und Fristen enthalten sein sollten.

  • Vorlage des LOI & Gegenangebot: Der LOI sollte erst nach gründlicher Überprüfung und möglicherweise mehreren Überarbeitungen vorgelegt werden. Es ist zu erwarten, dass der Verkäufer ein Gegenangebot vorlegt, daher ist es wichtig, Verhandlungsspielraum offen zu halten.

  • Vorbereitung auf die Due-Diligence: Nach Unterzeichnung des LOI folgt die Due-Diligence (Sorgfaltsprüfung), bei der umfangreiche Dokumente gesichtet werden müssen. Um diesen Prozess effizient zu bewältigen, ist es ratsam, ein gut strukturiertes System einzurichten.

Der LOI legt also die wichtigsten Punkte der Firmen-Übernahme fest, regelt die Erwartungen und Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer und ebnet den Weg zur eigentlichen Transaktion - dem Erwerb des Unternehmens. Somit fasst der LOI die Ergebnisse der Gespräche und Verhandlungen zusammen. In der Praxis haben sich grundlegende Standardinhalte für den LOI etabliert, die je nach Situation und den spezifischen Anforderungen der Transaktion angepasst werden.


Der LOI legt also die wichtigsten Punkte der Firmen-Übernahme fest

Was in die Absichtserklärung gehört:

  • Vertragsparteien: Klare Angaben von Verkäufer und Käufer

  • Kaufgegenstand: Stammanteile, Aktien, bewegliche oder unbewegliche Sachen, Rechte, wirtschaftliche Vorteile, Know-how usw.

  • Kaufpreis: Festlegung eines festen oder erfolgsabhängigen Kaufpreises oder einer Anpassungsklausel. Auf welchen Fakten beruht der Preis?

  • Kaufpreiszahlung: Bestimmung, ob der Kaufpreis in bar oder durch Finanzierung gezahlt wird.

  • Anvisierte Transaktionsstruktur: Entscheidung, ob es sich um einen Asset Deal oder Share Deal handelt.

  • Mitarbeitende: Regelungen zur Übernahme von Arbeitnehmenden oder zum eigenen Personal.

  • Regelungen für die Due-Diligence

  • Wettbewerbsverbot: Vereinbarung, ob der Verkäufer in Konkurrenz treten darf.

  • Treuhandkonto: Bestimmung, ob Gelder in einem Escrow-Konto hinterlegt werden.

  • Streitigkeiten: Festlegung, wie Streitigkeiten behandelt werden und welche Gerichtsbarkeit gilt.

  • Fristen: Angabe über Zeitpunkte für wesentliche Handlungen und Gesamteinigung.

  • Geheimhaltung: Stillschweigen über die das geplante Vorhaben und Vereinbarungen.

  • Exklusivität: Vereinbarung, um sicherzustellen, dass der Verkäufer keine Deals mit anderen Käufern eingeht, bevor die Due Diligence durchgeführt werden kann.

Wann ist eine Absichtserklärung rechtlich bindend?

Obwohl eine Absichtserklärung an sich nicht rechtlich binden ist, können bestimmte Teile der Vereinbarung zu einer Rechtsverbindlichkeit führen, die vor Gericht durchsetzbar ist. Hierzu zählen u.a. Punkte wie Geheimhaltung und Exklusivität

Die Absichtserklärung sollte deshalb als vertrauensbildende Massnahme betrachtet werden und die Möglichkeit bieten, die gesamte Transaktion so weit wie möglich in der Phase klar und umfassend zu formulieren.


Falls Sie Unterstützung für Ihr Vorhaben benötigen, empfehlen wir Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch.



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